MELDEPROZESS FÜR RECHTSWIDRIGE INHALTE

INFORMATIONEN UND MELDUNGEN GEM. DER VERORDNUNG (EU) 2022/2065 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES VOM 19. OKTOBER 2022 (GESETZ ÜBER DIGITALE DIENSTE - DIGITAL SERVICES ACT)

Als Hostingdiensteanbieter ist die Landeshauptstadt München (im Weiteren: LHM) gemäß Artikel 16 Digital Services Act (nachfolgend: DSA genannt) dazu verpflichtet, Verfahren einzurichten, nach denen Personen oder Einrichtungen (nachfolgend „Nutzer*in“ genannt) das Vorhandensein von rechtswidrigen Inhalten die ihrer Meinung nach in der EU oder einem EU-Land rechtswidrig sind und auf unseren Systemen gespeichert sind, melden können.

Kontaktdaten für Nutzer*innen:

Kontaktmöglichkeit für für die Meldung rechtswidriger Inhalte finden Sie hier.

Angaben zu Beschränkungen für die Nutzung unserer Dienste:

Angaben zu Beschränkungen für die Nutzung unserer Dienste gemäß Art. 14 DSA können unseren Nutzungsbedingungen entnommen werden.

Informationen zum Verfahren von gemeldeten Nutzerinhalten:

Die LHM ist nicht dazu verpflichtet, die von Nutzer*innen übermittelten oder auf den Systemen gespeicherten Informationen allgemein zu überwachen oder ohne besonderen Anlass nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

Bei Meldungen von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir die Meldungen von rechtswidrigen Inhalten im Regelfall zunächst unverzüglich an unsere betroffenen Nutzer*innen weiterleiten. Wir werden unsere Nutzer*innen um unverzügliche Überprüfung, gegebenenfalls Löschung der gemeldeten rechtswidrigen Inhalte oder Abgabe einer Stellungnahme in Form einer Gegendarstellung, im Regelfall innerhalb einer Woche, bitten. Wir werden die Identität der meldenden Nutzer*innen dabei nur dann unserer betroffenen Nutzer*in mitteilen, wenn diese zur Prüfung der gemeldeten Rechtsverletzung unbedingt notwendig ist. Sofern wir keine fristgemäße Stellungnahme unserer Nutzer*in erhalten, werden wir die Inhalte automatisiert sperren und unsere betroffene Nutzer*in über die Sperrung informieren, bis das Problem durch die betroffene Nutzer*in behoben wurde oder durch diese* eine Stellungnahme/Gegendarstellung abgegeben wurde. Weist unsere Nutzer*in in der Stellungnahme/Gegendarstellung nach, dass die beanstandeten Inhalte nicht rechtswidrig sind, wird die Sperrung aufgehoben. In Ausnahmefällen können wir - je nach Sachverhalt – gemeldete Inhalte auch zunächst sperren und unsere Nutzer*in anschließend zur Stellungnahme auffordern. Auch in diesem Fall bleiben die Inhalte gesperrt, bis das Problem durch unsere Nutzer*in behoben wurde oder eine Stellungnahme/Gegendarstellung abgegeben wurde. Auch in diesem Fall werden wir die Sperre aufheben, sofern unsere Nutzer*in nachweist, dass die gemeldeten Inhalte nicht rechtswidrig sind oder wir nach einer Stellungnahme / Gegendarstellung unserer Nutzer*in zu diesem Ergebnis kommen. Meldungen von rechtswidrigen Inhalten, Reaktionen von unseren Nutzer*innen und behördliche Anordnungen werden grundsätzlich von Menschen überprüft.

Werden Informationen gemeldet, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person oder von Personen darstellt, begangen wurde, begangen wird oder begangen werden könnte, so sperren wir den gemeldeten Inhalt zunächst, teilen die Sperrung unserer Nutzer*in mit und informieren unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungs- oder Justizbehörden über den Verdacht und stellen den Behörden alle vorliegenden einschlägigen Informationen zur Verfügung.

Wir werden Nutzer*innen über die von uns getroffenen Maßnahmen sowie über die möglichen Rechtsbehelfe (internes Überprüfungsverfahren, außergerichtliche Streitbeilegung, sonstige Rechtsmittel) gegen unsere Entscheidung unverzüglich informieren, auch dann, wenn wir ggf. nichts unternehmen, in diesem Fall werden wir die Entscheidung auch begründen.

Internes Überprüfungsverfahren, außergerichtliche Streitbeilegung und Rechtsmittel gegen unsere Entscheidung:

Sofern Nutzer*innen mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind, können sie sich über unsere Entscheidung beschweren. Um eine Beschwerde über unsere Entscheidung einzureichen, antworten Nutzer*innen bitte auf die E-Mail, in der sie über unsere Entscheidung informiert wurden. Sofern möglich teilen Nutzer*innen uns zusätzliche Aspekte mit oder stellen uns zusätzliche Informationen zur Verfügung. Wir werden unsere Entscheidung dann erneut bewerten und die Nutzer*in über die Beschwerdeentscheidung informieren.

Nutzer*innen können sich auch an eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden. Außergerichtliche Streitbeilegungsstellen sind unabhängige Einrichtungen, die aufgrund ihrer Ressourcen und ihres Fachwissens in der Lage sind, die ihnen übermittelten Streitfälle objektiv und neutral zu prüfen. Jeder EU-Mitgliedstaat muss außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Abwicklung von entsprechenden Streitfällen zertifizieren. Bisher wurden noch keine außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen zertifiziert. Sobald Informationen dazu verfügbar sind, werden wir diese Website aktualisieren.

Es bleibt Ihnen zudem unbenommen jederzeit zivilrechtliche und/oder strafrechtliche Schritte einzuleiten, Ansprüche vor Gericht geltend zu machen sowie die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde über den Vorfall zu informieren.

Formular zur Meldung von rechtswidrigen Inhalten:

Das Formular zur Meldung von rechtswidrigen Inhalten finden Sie nachfolgend. Bitte beachten Sie, dass die LHM für eine ordnungsgemäße Meldung die folgenden Angaben von Ihnen als Nutzer*in benötigt:

  1. eine hinreichend begründete Erläuterung, warum Sie die fraglichen Informationen als rechtswidrige Inhalte ansehen;
  2. eine eindeutige Angabe des genauen elektronischen Speicherorts dieser Informationen, etwa die präzise URL-Adresse bzw. die präzisen URL-Adressen, oder, soweit erforderlich, weitere, hinsichtlich der Art der Inhalte und der konkreten Art des Hostingdienstes zweckdienliche Angaben zur Ermittlung der rechtswidrigen Inhalte;
  3. den Namen und die E-Mail-Adresse der meldenden Person oder Einrichtung, es sei denn, es handelt sich um Informationen, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie eine Straftat im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch oder sexueller Ausbeutung von Kindern, Kinderpornografie, Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke oder Versuch/Anstiftung/Beihilfe zur Begehung der vorgenannten Straftaten betreffen (Straftaten nach den Artikeln 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32011L0093#d1e1035-1-1);
  4. eine Erklärung darüber, dass Sie in gutem Glauben davon überzeugt sind, dass die in der Meldung enthaltenen Angaben und Anführungen richtig und vollständig sind.

Sofern Sie Fragen zum vorstehenden Formular oder zu den anderen vorstehenden Punkten haben, können Sie sich auch gerne per E-Mail über die folgende Mailadresse an uns wenden: hilfe@wohnungsboerse-muenchen.info