Aktuell werden 1819 Wohnungen zum Tausch und 35 Zimmer zur Untermiete angeboten.

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Zu große Wohnung? Zu kleine Wohnung?

Suchen Sie eine bezahlbare Wohnung in der passenden Größe? In der Wohnungsbörse der Landeshauptstadt München finden Sie Mieter*innen, die ihre Wohnungen tauschen wollen.

So funktioniert es

01

Kostenfrei registrieren

02

Angebot und Gesuch einstellen

03

Tauschwohnung finden

04

Tauschwunsch und Tauschkonditionen mit der*dem Vermieter*in abstimmen

05

Neuen Mietvertrag abschließen und umziehen

Das Konzept der Wohnungsbörse der Landeshauptstadt München finden sie hier.

Zimmer frei? Zimmer gesucht?

Sie wollen ein Zimmer in Ihrer Wohnung vermieten oder suchen ein Zimmer zur Untermiete? In der Wohnungsbörse können Sie private Angebote und Gesuche veröffentlichen.

Häufig gestellte Fragen

Habe ich das Recht, meine Wohnung zu tauschen?
Nein. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Wohnungstausch in Deutschland. Die Entscheidung, ob Wohnungen getauscht werden können, liegt bei den Vermieter*innen. Informationen für Vermietende finden Sie hier.
Was kostet die Wohnungsbörse?
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Bleibt die Miethöhe bei einem Wohnungstausch unverändert?
Bei jedem Wohnungstausch müssen neue Mietverträge abgeschlossen werden. Ob dabei die Kaltmiete unverändert bleibt, ist eine Entscheidung der jeweiligen Vermieter*innen. Die Regelungen für Wohnungen der Münchner Wohnen GmbH (bis 31.12.2023 GWG und GEWOFAG) finden Sie hier.
Welche Regelungen gelten für Wohnungen der Münchner Wohnen?
Die städtische Wohnungsbaugesellschaft Münchner Wohnen geht mit gutem Beispiel voran und ermöglicht für ihre Mieter*innen sowohl im freifinanzierten als auch im geförderten Wohnungsbau den Wohnungstausch. Der Wohnungstausch ist nur über die Wohnungsbörse der Landeshauptstadt München möglich.

Die Finanzierungsart (gefördert / freifinanziert) steht in Ihrem Mietvertrag. Auch die Hausverwaltungen können hierzu Auskunft geben.
Kann ich meine geförderte Wohnung ("Sozialwohnung") untervermieten?
Wenn Sie eine geförderte Wohnung zur Hälfte oder weniger als die Hälfte der Wohnfläche untervermieten wollen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer Vermieter*in. Außerdem müssen Sie die geplante Untervermietung dem Amt für Wohnen und Migration mitteilen.

Wenn Sie eine geförderte Wohnung ganz oder mit mehr als der Hälfte der Wohnfläche untervermieten wollen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer Vermieter*in und zusätzlich eine Genehmigung des Amtes für Wohnen und Migration.

Sie haben noch Fragen oder möchten eine Untervermietung mitteilen bzw. beantragen (Genehmigung)? Wenden Sie sich dazu bitte direkt an die Arbeitsgruppe Wohnraumüberwachung (wrue.soz@muenchen.de)