Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen zum Wohnungstausch

Habe ich das Recht, meine Wohnung zu tauschen? Bereich Frage Habe ich das Recht, meine Wohnung zu tauschen? mit Klick erweitern Bereich Frage Habe ich das Recht, meine Wohnung zu tauschen? mit Klick minimieren
Nein. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Wohnungstausch in Deutschland. Die Entscheidung, ob Wohnungen getauscht werden können, liegt bei den Vermieter*innen. Informationen für Vermietende finden Sie hier.

Was kostet die Wohnungsbörse? Bereich Frage Was kostet die Wohnungsbörse? mit Klick erweitern Bereich Frage Was kostet die Wohnungsbörse? mit Klick minimieren
Die Teilnahme ist kostenfrei.

Bleibt die Miethöhe bei einem Wohnungstausch unverändert? Bereich Frage Bleibt die Miethöhe bei einem Wohnungstausch unverändert? mit Klick erweitern Bereich Frage Bleibt die Miethöhe bei einem Wohnungstausch unverändert? mit Klick minimieren
Bei jedem Wohnungstausch müssen neue Mietverträge abgeschlossen werden. Ob dabei die Kaltmiete unverändert bleibt, ist eine Entscheidung der jeweiligen Vermieter*innen. Die Regelungen für Wohnungen der Münchner Wohnen GmbH (bis 31.12.2023 GWG und GEWOFAG) finden Sie hier.

Kann ich meine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) tauschen? Bereich Frage Kann ich meine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) tauschen? mit Klick erweitern Bereich Frage Kann ich meine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) tauschen? mit Klick minimieren
Wenn Sie in einer geförderten Wohnung wohnen, die nicht zur städtischen Wohnungsbaugesellschaft Münchner Wohnen GmbH gehört, können Sie aus vergaberechtlichen Gründen Ihre Wohnung nicht tauschen. Die Regelungen für geförderte Wohnungen der Münchner Wohnen GmbH finden Sie hier.

Unabhängig von der Eigentümer*in Ihrer Mietwohnung: Wenn Sie Mieter*in einer geförderten Wohnung sind und in eine um mindestens einen Raum kleinere Wohnung umziehen wollen, können Sie einen Antrag auf eine Umsetzung im öffentlichen Interesse stellen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Welche Regeln gelten auf dem freien Wohnungsmarkt bei privaten Wohnungsbaugesellschaften oder Eigentümer*innen? Bereich Frage Welche Regeln gelten auf dem freien Wohnungsmarkt bei privaten Wohnungsbaugesellschaften oder Eigentümer*innen? mit Klick erweitern Bereich Frage Welche Regeln gelten auf dem freien Wohnungsmarkt bei privaten Wohnungsbaugesellschaften oder Eigentümer*innen? mit Klick minimieren
Die Wohnungsbörse München legt keine verbindlichen Regeln für den Tausch auf dem freien Wohnungsmarkt bei privaten Wohnungsbaugesellschaften bzw. Vermieter*innen fest. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Vermieter*in bzw. bei der Vermieter*in Ihrer Tauschpartner*in.

Wie werden die Wohnungen übergeben? Bereich Frage Wie werden die Wohnungen übergeben? mit Klick erweitern Bereich Frage Wie werden die Wohnungen übergeben? mit Klick minimieren
Beide Tauschpartner*innen müssen sich über den Zustand der Tauschwohnungen bei der Übergabe einig sein. Bei Fragen zu Schönheitsreparaturen können Sie sich auch an die Mietberatung wenden.

Werden die Kosten für meinen Umzug übernommen? Bereich Frage Werden die Kosten für meinen Umzug übernommen? mit Klick erweitern Bereich Frage Werden die Kosten für meinen Umzug übernommen? mit Klick minimieren
Die Umzugskosten müssen in der Regel von den Mieter*innen selbst getragen werden. Oft fallen die Kosten für den Umzug geringer aus, wenn beide Tauschpartner*innen gemeinsam ein Umzugsunternehmen beauftragen. Bitte besprechen Sie einen geplanten Wohnungstausch immer vorab mit ihrem Sozialbürgerhaus, wenn sie Bürgergeld beziehen.

Kann ich alle angebotenen Wohnungen sehen? Bereich Frage Kann ich alle angebotenen Wohnungen sehen? mit Klick erweitern Bereich Frage Kann ich alle angebotenen Wohnungen sehen? mit Klick minimieren
Teilnehmer*innen des freien Wohnungsmarkts können alle Angebote einsehen. Bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft und bei den Wohnungsgenossenschaften gibt es Regelungen, wie viele Räume einem Haushalt zustehen und wann eine Wohnung überbelegt ist. Die Wohnungsbörse ist hier so programmiert, dass Sie nur die Wohnungen sehen können, die zu ihrer Haushaltsgröße passen.

Wo kann ich mich zum Wohnungstausch persönlich beraten lassen? Bereich Frage Wo kann ich mich zum Wohnungstausch persönlich beraten lassen? mit Klick erweitern Bereich Frage Wo kann ich mich zum Wohnungstausch persönlich beraten lassen? mit Klick minimieren
Münchner*innen, die an einem Tausch interessiert sind und keinen Zugang zum Internet haben, können wohnortnahe Angebote in verschiedenen Einrichtungen, wie beispielsweise Nachbarschaftstreffs, Unterstützung im Sozialraum (UnS), Migrationsberatungen oder Alten- und Service-Zentren, nutzen. Diese Einrichtungen bieten in der Regel Unterstützung bei der Nutzung digitaler Angebote an.

Ich wohne außerhalb von München, kann ich beim Tausch mitmachen? Bereich Frage Ich wohne außerhalb von München, kann ich beim Tausch mitmachen? mit Klick erweitern Bereich Frage Ich wohne außerhalb von München, kann ich beim Tausch mitmachen? mit Klick minimieren
Die Wohnungsbörse der Landeshauptstadt München ist auf das Stadtgebiet begrenzt. Eine Ausnahme gilt für die Mieter*innen der Münchner Wohnen in angrenzenden Gemeinden.

Wie lange dauert die Umsetzung, wenn ich einen Tauschpartner*in gefunden habe? Bereich Frage Wie lange dauert die Umsetzung, wenn ich einen Tauschpartner*in gefunden habe? mit Klick erweitern Bereich Frage Wie lange dauert die Umsetzung, wenn ich einen Tauschpartner*in gefunden habe? mit Klick minimieren
Das Zustandekommen eines Tausches und die Dauer bis zur Umsetzung hängen von der Zustimmung und den Anforderungen Ihrer jeweiligen Vermieter*innen ab. Die Landeshauptstadt München hat darauf keinen Einfluss. Regelungen für Wohnungen der Münchner Wohnen GmbH (bis 31.12.2023 GWG und GEWOFAG) finden Sie hier.

Ich möchte nicht meine Wohnungsgröße verändern, aber in einen anderen Stadtteil ziehen. Kann ich trotzdem am Wohnungstausch teilnehmen? Bereich Frage Ich möchte nicht meine Wohnungsgröße verändern, aber in einen anderen Stadtteil ziehen. Kann ich trotzdem am Wohnungstausch teilnehmen? mit Klick erweitern Bereich Frage Ich möchte nicht meine Wohnungsgröße verändern, aber in einen anderen Stadtteil ziehen. Kann ich trotzdem am Wohnungstausch teilnehmen? mit Klick minimieren
Grundsätzlich ja. Ein Tausch von gleich großen Wohnungen ist zwar nicht das Ziel der Wohnungsbörse. Das Zustandekommen eines solchen Tausches hängt jedoch von der Entscheidung der jeweiligen Vermieter*innen ab. Die Landeshauptstadt München hat darauf keinen Einfluss und lehnt einen Wohnungstausch „Gleich gegen Gleich“ auf dem freien Wohnungsmarkt nicht ab. Für Wohnungen der Münchner Wohnen GmbH gelten diesbezüglich abweichende Regelungen. Diese finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen zu den Regelungen bei Münchner Wohnen

Welche Regelungen gelten für Wohnungen der Münchner Wohnen? Bereich Frage Welche Regelungen gelten für Wohnungen der Münchner Wohnen? mit Klick erweitern Bereich Frage Welche Regelungen gelten für Wohnungen der Münchner Wohnen? mit Klick minimieren
Die städtische Wohnungsbaugesellschaft Münchner Wohnen geht mit gutem Beispiel voran und ermöglicht für ihre Mieter*innen sowohl im freifinanzierten als auch im geförderten Wohnungsbau den Wohnungstausch. Der Wohnungstausch ist nur über die Wohnungsbörse der Landeshauptstadt München möglich.

Die Finanzierungsart (gefördert / freifinanziert) steht in Ihrem Mietvertrag. Auch die Hausverwaltungen können hierzu Auskunft geben.

Wie groß darf meine Wohnung bei einem Wohnungstausch bei der Münchner Wohnen sein? Bereich Frage Wie groß darf meine Wohnung bei einem Wohnungstausch bei der Münchner Wohnen sein? mit Klick erweitern Bereich Frage Wie groß darf meine Wohnung bei einem Wohnungstausch bei der Münchner Wohnen sein? mit Klick minimieren
Diese Vorgaben müssen sowohl für geförderte als auch freifinanzierte Wohnungen eingehalten werden:

Tauschregeln Wohnräume
(als Wohnraum gilt z.B. Wohnzimmer und Schlafzimmer und Küche ab 18 m². Küche unter 18 m², Bad und Abstellkammer gehören nicht dazu)
minimal maximal
Eine Person 1 Wohnraum 2 Wohnräume
Zwei Personen 1 Wohnräume 3 Wohnräume
Drei Personen 2 Wohnräume 4 Wohnräume
Vier Personen 3 Wohnräume 5 Wohnräume
Ab fünf Personen 3 Wohnräume
(Personenzahl - 2)
ein Raum pro Person + ein Raum


Kann ich meine Wohnung gegen eine gleich große Wohnung tauschen? Bereich Frage Kann ich meine Wohnung gegen eine gleich große Wohnung tauschen? mit Klick erweitern Bereich Frage Kann ich meine Wohnung gegen eine gleich große Wohnung tauschen? mit Klick minimieren
Die Wohnungsbörse verfolgt das Ziel, Haushalte in angemessenen Wohnraum zu bringen. Im Idealfall finden sich auf der Plattform Haushalte mit zu großen Wohnungen und Haushalte, die mehr Raum benötigen, um mit einem Tausch eine optimale Wohnsituation für beide Tauschpartner*innen zu erreichen. Ein Tausch von gleich großen Wohnungen ist dahingegen nicht Zielsetzung der Wohnungsbörse. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. aus gesundheitlichen Gründen) ist es jedoch möglich. Jede Anfrage wird im Einzelfall geprüft.

Können geförderte Wohnungen bei der Münchner Wohnen getauscht werden? Bereich Frage Können geförderte Wohnungen bei der Münchner Wohnen getauscht werden? mit Klick erweitern Bereich Frage Können geförderte Wohnungen bei der Münchner Wohnen getauscht werden? mit Klick minimieren
Ja. Seit Juli 2026 können geförderte Wohnungen zum Tausch angeboten werden. Der Tausch einer geförderten Wohnung ist nur möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies prüft das Amt für Wohnen und Migration. Dafür müssen alle Haushalte, die ihre Wohnungen tauschen wollen, einen Wohnungsantrag stellen. (Den Antrag können Sie einfach online über SOWON stellen.) Wenn eine geförderte Wohnung betroffen ist, wird bei der Erstellung des Tauschangebotes abgefragt, ob Sie bereits einen Antrag auf eine geförderte Wohnung gestellt haben oder ob ein Registrierbescheid vorliegt. Sofern vorhanden, laden Sie bitte Ihren Bescheid hoch, um die Prüfung zu erleichtern bzw. Bearbeitungszeit zu verkürzen. Sie können die Unterlagen auch nach Erstellung der Tauschanfrage in Ihr Profil hochladen.

Die SOWON-Anträge der Tauschparteien werden im Amt für Wohnen und Migration gesondert bearbeitet. Das Ergebnis der Prüfung wird von den Sachbearbeitungen in die Wohnungsbörse eingepflegt.

Grundsätzlich gilt, dass das Einkommen der sich verkleinernden Tauschpartei nicht geprüft wird. Bei dem Haushalt, der in die größere Wohnung ziehen möchte, wird das Einkommen jedoch berücksichtigt. Hier gilt, dass ein Tausch möglich ist, wenn die sog. Einkommensstufe IV (Einkommensstufe für München Modell) eingehalten wird. Darüber hinaus müssen weitere Voraussetzungen, wie z. B. die oben genannten Regeln für die Wohnungsgröße erfüllt werden.

Es spielt für den Tauscherfolg keine Rolle, welchem Förderprogramm (EOF, München Modell, 1. Förderweg) die jeweiligen Wohnungen unterliegen.

Kann eine Sozialwohnung mit einer freifinanzierten Wohnung getauscht werden? Bereich Frage Kann eine Sozialwohnung mit einer freifinanzierten Wohnung getauscht werden? mit Klick erweitern Bereich Frage Kann eine Sozialwohnung mit einer freifinanzierten Wohnung getauscht werden? mit Klick minimieren
Ja. Grundsätzlich kann eine geförderte Wohnung mit einer freifinanzierten Wohnung getauscht werden. Der Tausch ist auch in diesem Fall nur möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies prüft das Amt für Wohnen und Migration. Dafür müssen alle Haushalte, die ihre Wohnungen tauschen wollen, einen Wohnungsantrag stellen. Dies gilt auch, wenn eine der Wohnungen nicht gefördert ist (freifinanziert). Den Antrag können Sie einfach online über SOWON stellen.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Tauschantrags? Bereich Frage Wie lange dauert die Bearbeitung des Tauschantrags? mit Klick erweitern Bereich Frage Wie lange dauert die Bearbeitung des Tauschantrags? mit Klick minimieren
Sobald eine Tauschanfrage von beiden Parteien bestätigt ist, wird Ihre Anfrage zur Bearbeitung an das Amt für Wohnen und Migration sowie an die Münchner Wohnen zur Prüfung weitergeleitet. Die Prüfung durchläuft mehrere Stellen. Je nach Fall variiert die Bearbeitungszeit. Im Durchschnitt erhalten Sie eine Antwort von der Münchner Wohnen in ein bis drei Wochen. In Ihrem Account unter Übersicht „Meine Tauschangebote“, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand einsehen. Nach Abschluss der Prüfung informiert Sie Ihre Hausverwaltung über das Ergebnis bzw. über das weitere Vorgehen.

Wie verändert sich meine Miete nach dem Tausch? Bereich Frage Wie verändert sich meine Miete nach dem Tausch? mit Klick erweitern Bereich Frage Wie verändert sich meine Miete nach dem Tausch? mit Klick minimieren
Wenn Sie in eine kleinere Wohnung umziehen möchten (mindestens 1 Zimmer weniger), können Sie ihre bisherige m²-Miete mitnehmen. Ihre neue Miete wird auf dieser Grundlage berechnet.

Wenn Sie in eine gleich große Wohnung (gleiche Anzahl der Zimmer ohne halbe Zimmer) umziehen möchten, behalten beide Wohnungen ihre Mietpreise.

Wenn Sie in eine größere Wohnung umziehen möchten (mindestens 1 Zimmer mehr) erhalten Sie eine neue Miete, wie bei einer Neuvermietung. Dies entspricht bei freifinanzierten Wohnungen der Münchner Wohnen der Mietspiegelmiete. Wenn Sie in einer geförderten Wohnung der Münchner Wohnen wohnen und in eine freifinanzierte Wohnung umziehen, kann Ihre neue Miete höher sein als im geförderten Wohnen. Wenn Sie weiterhin Unterstützung benötigen, z. B. Wohngeld oder andere Sozialleistungen, können Sie sich im Amt für Wohnen und Migration oder im Jobcenter informieren.

Bitte informieren Sie sich bezüglich der neuen Miete bei Ihrer Hausverwaltung.

Kann ich meine Wohnung aus gesundheitlichen Gründen tauschen? Bereich Frage Kann ich meine Wohnung aus gesundheitlichen Gründen tauschen? mit Klick erweitern Bereich Frage Kann ich meine Wohnung aus gesundheitlichen Gründen tauschen? mit Klick minimieren
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen umziehen müssen, können Sie sich in der Wohnungsbörse registrieren. Weil die Wohnungsbörse nur den Kontakt zwischen Mieter*innen herstellt, erhalten Tauschwünsche aus gesundheitlichen Gründen keine höhere Priorität.

Sie können Ihr ärztliches Attest in die Wohnungsbörse hochladen und digital an die Münchner Wohnen übermitteln. Bitte lassen Sie den folgenden Attest von Ihrer Ärzt*in ausfüllen.

Ich möchte in eine kleinere Wohnung umziehen, finde aber keinen Tauschpartner. Was bietet mir die Wohnungsbörse noch? Bereich Frage Ich möchte in eine kleinere Wohnung umziehen, finde aber keinen Tauschpartner. Was bietet mir die Wohnungsbörse noch? mit Klick erweitern Bereich Frage Ich möchte in eine kleinere Wohnung umziehen, finde aber keinen Tauschpartner. Was bietet mir die Wohnungsbörse noch? mit Klick minimieren
Um die Möglichkeit der Wohnraumoptimierung vollständig ausschöpfen zu können, werden Mieter*innen von Münchner Wohnen mit Verkleinerungswunsch, die innerhalb von sechs Monaten keinen Tauschpartner oder keine Tauschpartnerin auf der Wohnungsbörse München gefunden haben, gezielt über die sogenannte Umsetzung im öffentlichen Interesse informiert. Dies erfolgt durch eine Kontaktaufnahme seitens der Vermieterin Münchner Wohnen. Siehe dazu auch die Datenschutzerklärung sowie die Einwilligungserklärung.

Häufig gestellte Fragen zur Untervermietung

Kann ich meine geförderte Wohnung ("Sozialwohnung") untervermieten? Bereich Frage Kann ich meine geförderte Wohnung ("Sozialwohnung") untervermieten? mit Klick erweitern Bereich Frage Kann ich meine geförderte Wohnung ("Sozialwohnung") untervermieten? mit Klick minimieren
Wenn Sie eine geförderte Wohnung zur Hälfte oder weniger als die Hälfte der Wohnfläche untervermieten wollen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer Vermieter*in. Außerdem müssen Sie die geplante Untervermietung dem Amt für Wohnen und Migration mitteilen.

Wenn Sie eine geförderte Wohnung ganz oder mit mehr als der Hälfte der Wohnfläche untervermieten wollen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer Vermieter*in und zusätzlich eine Genehmigung des Amtes für Wohnen und Migration.

Sie haben noch Fragen oder möchten eine Untervermietung mitteilen bzw. beantragen (Genehmigung)? Wenden Sie sich dazu bitte direkt an die Arbeitsgruppe Wohnraumüberwachung (wrue.soz@muenchen.de)

Habe ich als Mieter*in das Recht, einen Raum meiner Wohnung zu vermieten? Bereich Frage Habe ich als Mieter*in das Recht, einen Raum meiner Wohnung zu vermieten? mit Klick erweitern Bereich Frage Habe ich als Mieter*in das Recht, einen Raum meiner Wohnung zu vermieten? mit Klick minimieren
Um einen Teil Ihrer Wohnung zu vermieten, brauchen Sie eine Zustimmung Ihrer Vermieter*in (§ 540 BGB). Wenn nach dem Abschluss Ihres Mietvertrags ein berechtigtes Interesse entstanden ist, einen Teil des Wohnraums einer Untermieter*in zu überlassen, so können Sie von der Vermieter*in die Erlaubnis hierzu verlangen (§553 BGB). Die Untervermietung darf nicht zur Überbelegung der Wohnung oder zu einer Störung des Hausfriedens führen. Bitte beachten Sie auch eventuelle Regelungen in Ihrem Mietvertrag zur Untervermietung.

Kann ich als Wohnungseigentümer*in ein Zimmer in der Wohnungsbörse anbieten? Bereich Frage Kann ich als Wohnungseigentümer*in ein Zimmer in der Wohnungsbörse anbieten? mit Klick erweitern Bereich Frage Kann ich als Wohnungseigentümer*in ein Zimmer in der Wohnungsbörse anbieten? mit Klick minimieren
Ja, sehr gerne!

Kann ich in der Wohnungsbörse auch eine komplette Mietwohnung anbieten oder suchen? Bereich Frage Kann ich in der Wohnungsbörse auch eine komplette Mietwohnung anbieten oder suchen? mit Klick erweitern Bereich Frage Kann ich in der Wohnungsbörse auch eine komplette Mietwohnung anbieten oder suchen? mit Klick minimieren
Nein. Die Wohnungsbörse bietet nur die Optionen Wohnungstausch und Untervermietung einzelner Zimmer bzw. die Suche nach Mitbewohner*innen.

Können gewerbliche Angebote in die Wohnungsbörse eingestellt werden? Bereich Frage Können gewerbliche Angebote in die Wohnungsbörse eingestellt werden? mit Klick erweitern Bereich Frage Können gewerbliche Angebote in die Wohnungsbörse eingestellt werden? mit Klick minimieren
Nein, die Wohnungsbörse richtet sich an Mieter*innen und Eigentümer*innen, die privat Zimmer in der eigenen Wohnung vermieten wollen. Gewerbliche Angebote und Angebote, die eine Mitgliedschaft in einem Verein voraussetzen, sind durch die Nutzungsbedingungen ausgeschlossen.

Vermittelt die Wohnungsbörse Urlaubsunterkünfte bzw. Unterkünfte für Praktikant*innen? Bereich Frage Vermittelt die Wohnungsbörse Urlaubsunterkünfte bzw. Unterkünfte für Praktikant*innen? mit Klick erweitern Bereich Frage Vermittelt die Wohnungsbörse Urlaubsunterkünfte bzw. Unterkünfte für Praktikant*innen? mit Klick minimieren
Nein, die Wohnungsbörse vermittelt dauerhafte Mietverhältnisse.

Was ist der angemessene Mietpreis in der Untermiete? Bereich Frage Was ist der angemessene Mietpreis in der Untermiete? mit Klick erweitern Bereich Frage Was ist der angemessene Mietpreis in der Untermiete? mit Klick minimieren
Der Mietpreis für ein Zimmer zur Untermiete orientiert sich meist nicht nur an der Größe des Zimmers, sondern berücksichtigt auch die gemeinsam genutzte Fläche und Ausstattung der Wohnung. Ein bequemer Weg, eine faire Miete zu finden, die die Kosten zwischen Haupt- und Untermietenden verteilt, sind sogenannte „WG-Rechner“ im Internet.

Die Mietberatung der Landeshauptstadt München berät Sie rund um das Mietverhältnis. Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier.

Muss ich in München wohnen, um ein Zimmer in der Wohnungsbörse München zur Untermiete zu suchen? Bereich Frage Muss ich in München wohnen, um ein Zimmer in der Wohnungsbörse München zur Untermiete zu suchen? mit Klick erweitern Bereich Frage Muss ich in München wohnen, um ein Zimmer in der Wohnungsbörse München zur Untermiete zu suchen? mit Klick minimieren
Nein. Die Zimmersuche ist auch bei einem Wohnort außerhalb Münchens möglich. Es können jedoch nur Zimmer in München angeboten werden.

Was muss ich tun, wenn ich ein Zimmer an Studierende oder Auszubildende für Hilfe im Haushalt überlassen will? Bereich Frage Was muss ich tun, wenn ich ein Zimmer an Studierende oder Auszubildende für Hilfe im Haushalt überlassen will? mit Klick erweitern Bereich Frage Was muss ich tun, wenn ich ein Zimmer an Studierende oder Auszubildende für Hilfe im Haushalt überlassen will? mit Klick minimieren
Das vom Sozialreferat geförderte Angebot „Wohnen für Hilfe“ des Vereins BEINANDER e.V. berät und unterstützt Sie in diesem Fall. Informationen über "Wohnen für Hilfe" und die Kontaktdaten von BEINANDER e.V. finden sie hier.

Fragen rund um Ihr Konto

Prüfen Sie, ob die E-Mail mit dem Bestätigungslink im Spam-Ordner gelandet ist. Pro E-Mail-Adresse ist nur eine Registrierung möglich.

Passwort vergessen? Bereich Frage Passwort vergessen? mit Klick erweitern Bereich Frage Passwort vergessen? mit Klick minimieren
Klicken Sie auf diesen Link und geben Sie die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie sich registriert haben. Sie bekommen dann eine E-Mail mit weiteren Anweisungen.

Probleme beim Hochladen der Bilder? Bereich Frage Probleme beim Hochladen der Bilder? mit Klick erweitern Bereich Frage Probleme beim Hochladen der Bilder? mit Klick minimieren
Nur diese Dateiformate sind zugelassen: PNG, JPG, JPEG oder GIF.
Die maximale Bildgröße beträgt 10 MB.

Anzeige ändern, deaktivieren oder löschen? Bereich Frage Anzeige ändern, deaktivieren oder löschen? mit Klick erweitern Bereich Frage Anzeige ändern, deaktivieren oder löschen? mit Klick minimieren
Ihre Anzeige kann jederzeit bearbeitet, deaktiviert oder wieder aktiviert werden. Die Anzeige wird durch das Deaktivieren nicht gelöscht. Sie können nur das gesamte Konto löschen.

Konto löschen? Bereich Frage Konto löschen? mit Klick erweitern Bereich Frage Konto löschen? mit Klick minimieren
Nach der Anmeldung auf Konto klicken. Am Ende der Seite befindet sich der Button „Konto löschen“. Alternativ führt dieser Link direkt dorthin. Wenn sie sich zwölf Monate nicht anmelden, wird Ihr Konto automatisch gelöscht.

Wie bekomme ich einen Treffer? Bereich Frage Wie bekomme ich einen Treffer? mit Klick erweitern Bereich Frage Wie bekomme ich einen Treffer? mit Klick minimieren
Treffer werden angezeigt, wenn Angebot und Gesuch übereinstimmen. Sie werden über neue Treffer per E-Mail informiert, wenn Sie diese Benachrichtigungsfunktion ausgewählt haben.

Beim Wohnungstausch von Wohnungen der Münchner Wohnen (bis 31.12.2023 GWG und GEWOFAG) sowie bei Genossenschaften werden auch die jeweiligen Belegungsrichtlinien berücksichtigt.

Wie funktioniert die Merkliste? Bereich Frage Wie funktioniert die Merkliste? mit Klick erweitern Bereich Frage Wie funktioniert die Merkliste? mit Klick minimieren
Sie können Angebote und Gesuche auf Ihre Merkliste setzen, um die Übersicht zu behalten welche Angebote für Sie interessant sind. Gleichzeitig werden Sie zu Interessent*innen dieser Anzeigen bzw. Gesuche und erscheinen auf der Interessent*innenliste der Anbieter*innen bzw. der Suchenden.

Was bedeutet Interessent*innen? Bereich Frage Was bedeutet Interessent*innen? mit Klick erweitern Bereich Frage Was bedeutet Interessent*innen? mit Klick minimieren
Die Personen, die Ihre Wohnungstauschanzeige bzw. Ihr Angebot oder Gesuch für Untermiete beobachten und auf die Merkliste setzen, werden als Interessent*innen angezeigt.

Kein Interesse? Kein Kontakt gewünscht? Bereich Frage Kein Interesse? Kein Kontakt gewünscht? mit Klick erweitern Bereich Frage Kein Interesse? Kein Kontakt gewünscht? mit Klick minimieren
Sie können eine Anzeige blockieren, wenn Sie kein Interesse an dem Angebot oder Gesuch haben und nicht kontaktiert werden möchten. Sollten Sie die Anzeige später doch interessant finden, können Sie sie wieder von der Blockierliste entfernen.

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