Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen zum Wohnungstausch

Habe ich das Recht, meine Wohnung zu tauschen? Bereich Frage Habe ich das Recht, meine Wohnung zu tauschen? mit Klick erweitern Bereich Frage Habe ich das Recht, meine Wohnung zu tauschen? mit Klick minimieren
Nein. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Wohnungstausch in Deutschland. Die Entscheidung, ob Wohnungen getauscht werden können, liegt bei den Vermieter*innen. Informationen für Vermietende finden Sie hier.

Was kostet die Wohnungsbörse? Bereich Frage Was kostet die Wohnungsbörse? mit Klick erweitern Bereich Frage Was kostet die Wohnungsbörse? mit Klick minimieren
Die Teilnahme ist kostenfrei.

Bleibt die Miethöhe bei einem Wohnungstausch unverändert? Bereich Frage Bleibt die Miethöhe bei einem Wohnungstausch unverändert? mit Klick erweitern Bereich Frage Bleibt die Miethöhe bei einem Wohnungstausch unverändert? mit Klick minimieren
Bei jedem Wohnungstausch müssen neue Mietverträge abgeschlossen werden. Ob dabei die Kaltmiete unverändert bleibt, ist eine Entscheidung der jeweiligen Vermieter*innen. Die Regelungen für Wohnungen der Münchner Wohnen GmbH (bis 31.12.2023 GWG und GEWOFAG) finden Sie hier.

Welche Regelungen gelten für Wohnungen der Münchner Wohnen? Bereich Frage Welche Regelungen gelten für Wohnungen der Münchner Wohnen? mit Klick erweitern Bereich Frage Welche Regelungen gelten für Wohnungen der Münchner Wohnen? mit Klick minimieren
Die städtische Wohnungsbaugesellschaft Münchner Wohnen geht mit gutem Beispiel voran und ermöglicht den Wohnungstausch. Der Wohnungstausch ist nur über die Wohnungsbörse der Landeshauptstadt München möglich.

Alle freifinanzierten Wohnungen von Münchner Wohnen können getauscht werden. Die Finanzierungsart steht in Ihrem Mietvertrag. Auch die Hausverwaltungen können hierzu Auskunft geben.

Diese Vorgaben müssen eingehalten werden:
Tauschregeln Wohnräume
(als Wohnraum gilt z.B. Wohnzimmer und Schlafzimmer und Küche ab 18 m². Küche unter 18 m², Bad und Abstellkammer gehören nicht dazu)
minimal maximal
Eine Person 1 Wohnraum 2 Wohnräume
Zwei Personen 1 Wohnräume 3 Wohnräume
Drei Personen 2 Wohnräume 4 Wohnräume
Vier Personen 3 Wohnräume 5 Wohnräume
Ab fünf Personen 3 Wohnräume
(Personenzahl - 2)
ein Raum pro Person + ein Raum

Ein Tausch von gleich großen Wohnungen bei Münchner Wohnen ist in der Regel nur aus gesundheitlichen Gründen möglich. Jede Anfrage wird im Einzelfall geprüft.

Kaltmiete – Mitnahme der Quadratmetergrundmiete bei Verkleinerung:
Wenn Sie in eine kleinere Wohnung umziehen möchten (mindestens 1 Wohnraum weniger), können Sie ihre bisherige m²-Miete mitnehmen. Ihre neue Miete wird auf dieser Grundlage berechnet.

Wenn Sie in eine gleich große Wohnung (gleiche Anzahl der Wohnräume) umziehen möchten, behalten beide Wohnungen ihre Mietpreise.

Wenn Sie in eine größere Wohnung umziehen möchten (mindestens 1 Wohnraum mehr) erhalten Sie eine neue Miete, wie bei einer Neuvermietung. Dies entspricht bei freifinanzierten Wohnungen der Münchner Wohnen der Mietspiegelmiete.

Bitte informieren Sie sich bezüglich der neuen Miete bei Ihrer Hausverwaltung.

Umzug aus gesundheitlichen Gründen:
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen umziehen müssen, können Sie sich in der Wohnungsbörse registrieren. Weil die Wohnungsbörse nur den Kontakt zwischen Mieter*innen herstellt, erhalten Tauschwünsche aus gesundheitlichen Gründen keine höhere Priorität.

Mit ärztlichen Attesten können Sie sich an Ihre Hausverwaltung wenden.

Umsetzung im öffentlichen Interesse:
Um die Möglichkeit der Wohnraumoptimierung vollständig ausschöpfen zu können, werden Mieter*innen der Münchner Wohnen mit Verkleinerungswunsch, die innerhalb von sechs Monaten keine*n Tauschpartner*in auf der Wohnungsbörse gefunden haben, gezielt über die sogenannte Umsetzung im öffentlichen Interesse informiert. Dazu nimmt die Münchner Wohnen Kontakt mit den betroffenen Mieter*innen auf. Siehe dazu auch die Datenschutzerklärung sowie die Einwilligungserklärung.

Kann ich meine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) tauschen? Bereich Frage Kann ich meine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) tauschen? mit Klick erweitern Bereich Frage Kann ich meine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) tauschen? mit Klick minimieren
Nein. Aus rechtlichen Gründen dürfen in München geförderte Wohnungen nur über die Plattform SOWON vergeben werden. Alle Informationen zu Anträgen und zur Wohnungsvergabe finden Sie hier.

Wenn Sie Mieter*in einer geförderten Wohnung sind und in eine um mindestens einen Raum kleinere Wohnung umziehen wollen, können Sie einen Antrag auf eine Umsetzung im öffentlichen Interesse stellen. Informationen finden Sie hier.

Wie werden die Wohnungen übergeben? Bereich Frage Wie werden die Wohnungen übergeben? mit Klick erweitern Bereich Frage Wie werden die Wohnungen übergeben? mit Klick minimieren
Beide Tauschpartner*innen müssen sich über den Zustand der Tauschwohnungen bei der Übergabe einig sein. Bei Fragen zu Schönheitsreparaturen können Sie sich auch an die Mietberatung wenden.

Finde ich hier auch Wohnungen außerhalb Münchens? Bereich Frage Finde ich hier auch Wohnungen außerhalb Münchens? mit Klick erweitern Bereich Frage Finde ich hier auch Wohnungen außerhalb Münchens? mit Klick minimieren
Die Wohnungsbörse der Landeshauptstadt München ist auf das Stadtgebiet begrenzt. Eine Ausnahme gilt für die Mieter*innen von Münchner Wohnen (bis 31.12.2023 GWG und GEWOFAG) in angrenzenden Gemeinden.

Werden die Kosten für meinen Umzug übernommen? Bereich Frage Werden die Kosten für meinen Umzug übernommen? mit Klick erweitern Bereich Frage Werden die Kosten für meinen Umzug übernommen? mit Klick minimieren
Die Umzugskosten müssen in der Regel von den Mieter*innen selbst getragen werden. Oft fallen die Kosten für den Umzug geringer aus, wenn beide Tauschpartner*innen gemeinsam ein Umzugsunternehmen beauftragen. Bitte besprechen Sie einen geplanten Wohnungstausch immer vorab mit ihrem Sozialbürgerhaus, wenn sie Bürgergeld beziehen.

Kann ich alle angebotenen Wohnungen sehen? Bereich Frage Kann ich alle angebotenen Wohnungen sehen? mit Klick erweitern Bereich Frage Kann ich alle angebotenen Wohnungen sehen? mit Klick minimieren
Teilnehmer*innen des freien Wohnungsmarkts können alle Angebote einsehen. Bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft und bei den Wohnungsgenossenschaften gibt es Regelungen, wie viele Räume einem Haushalt zustehen und wann eine Wohnung überbelegt ist. Die Wohnungsbörse ist hier so programmiert, dass Sie nur die Wohnungen sehen können, die zu ihrer Haushaltsgröße passen.

Wo kann ich mich zum Wohnungstausch persönlich beraten lassen? Bereich Frage Wo kann ich mich zum Wohnungstausch persönlich beraten lassen? mit Klick erweitern Bereich Frage Wo kann ich mich zum Wohnungstausch persönlich beraten lassen? mit Klick minimieren
Münchner*innen, die an einem Tausch interessiert sind und keinen Zugang zum Internet haben, können wohnortnahe Angebote in verschiedenen Einrichtungen, wie beispielsweise Nachbarschaftstreffs, Unterstützung im Sozialraum (UnS), Migrationsberatungen oder Alten- und Service-Zentren, nutzen. Diese Einrichtungen bieten in der Regel Unterstützung bei der Nutzung digitaler Angebote an.

Häufig gestellte Fragen zur Untervermietung

Kann ich meine geförderte Wohnung ("Sozialwohnung") untervermieten? Bereich Frage Kann ich meine geförderte Wohnung ("Sozialwohnung") untervermieten? mit Klick erweitern Bereich Frage Kann ich meine geförderte Wohnung ("Sozialwohnung") untervermieten? mit Klick minimieren
Wenn Sie eine geförderte Wohnung zur Hälfte oder weniger als die Hälfte der Wohnfläche untervermieten wollen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer Vermieter*in. Außerdem müssen Sie die geplante Untervermietung dem Amt für Wohnen und Migration mitteilen.

Wenn Sie eine geförderte Wohnung ganz oder mit mehr als der Hälfte der Wohnfläche untervermieten wollen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer Vermieter*in und zusätzlich eine Genehmigung des Amtes für Wohnen und Migration.

Sie haben noch Fragen oder möchten eine Untervermietung mitteilen bzw. beantragen (Genehmigung)? Wenden Sie sich dazu bitte direkt an die Arbeitsgruppe Wohnraumüberwachung (wrue.soz@muenchen.de)

Habe ich als Mieter*in das Recht, einen Raum meiner Wohnung zu vermieten? Bereich Frage Habe ich als Mieter*in das Recht, einen Raum meiner Wohnung zu vermieten? mit Klick erweitern Bereich Frage Habe ich als Mieter*in das Recht, einen Raum meiner Wohnung zu vermieten? mit Klick minimieren
Um einen Teil Ihrer Wohnung zu vermieten, brauchen Sie eine Zustimmung Ihrer Vermieter*in (§ 540 BGB). Wenn nach dem Abschluss Ihres Mietvertrags ein berechtigtes Interesse entstanden ist, einen Teil des Wohnraums einer Untermieter*in zu überlassen, so können Sie von der Vermieter*in die Erlaubnis hierzu verlangen (§553 BGB). Die Untervermietung darf nicht zur Überbelegung der Wohnung oder zu einer Störung des Hausfriedens führen. Bitte beachten Sie auch eventuelle Regelungen in Ihrem Mietvertrag zur Untervermietung.

Kann ich als Wohnungseigentümer*in ein Zimmer in der Wohnungsbörse anbieten? Bereich Frage Kann ich als Wohnungseigentümer*in ein Zimmer in der Wohnungsbörse anbieten? mit Klick erweitern Bereich Frage Kann ich als Wohnungseigentümer*in ein Zimmer in der Wohnungsbörse anbieten? mit Klick minimieren
Ja, sehr gerne!

Kann ich in der Wohnungsbörse auch eine komplette Mietwohnung anbieten oder suchen? Bereich Frage Kann ich in der Wohnungsbörse auch eine komplette Mietwohnung anbieten oder suchen? mit Klick erweitern Bereich Frage Kann ich in der Wohnungsbörse auch eine komplette Mietwohnung anbieten oder suchen? mit Klick minimieren
Nein. Die Wohnungsbörse bietet nur die Optionen Wohnungstausch und Untervermietung einzelner Zimmer bzw. die Suche nach Mitbewohner*innen.

Können gewerbliche Angebote in die Wohnungsbörse eingestellt werden? Bereich Frage Können gewerbliche Angebote in die Wohnungsbörse eingestellt werden? mit Klick erweitern Bereich Frage Können gewerbliche Angebote in die Wohnungsbörse eingestellt werden? mit Klick minimieren
Nein, die Wohnungsbörse richtet sich an Mieter*innen und Eigentümer*innen, die privat Zimmer in der eigenen Wohnung vermieten wollen. Gewerbliche Angebote und Angebote, die eine Mitgliedschaft in einem Verein voraussetzen, sind durch die Nutzungsbedingungen ausgeschlossen.

Vermittelt die Wohnungsbörse Urlaubsunterkünfte bzw. Unterkünfte für Praktikant*innen? Bereich Frage Vermittelt die Wohnungsbörse Urlaubsunterkünfte bzw. Unterkünfte für Praktikant*innen? mit Klick erweitern Bereich Frage Vermittelt die Wohnungsbörse Urlaubsunterkünfte bzw. Unterkünfte für Praktikant*innen? mit Klick minimieren
Nein, die Wohnungsbörse vermittelt dauerhafte Mietverhältnisse.

Was ist der angemessene Mietpreis in der Untermiete? Bereich Frage Was ist der angemessene Mietpreis in der Untermiete? mit Klick erweitern Bereich Frage Was ist der angemessene Mietpreis in der Untermiete? mit Klick minimieren
Der Mietpreis für ein Zimmer zur Untermiete orientiert sich meist nicht nur an der Größe des Zimmers, sondern berücksichtigt auch die gemeinsam genutzte Fläche und Ausstattung der Wohnung. Ein bequemer Weg, eine faire Miete zu finden, die die Kosten zwischen Haupt- und Untermietenden verteilt, sind sogenannte „WG-Rechner“ im Internet.

Die Mietberatung der Landeshauptstadt München berät Sie rund um das Mietverhältnis. Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier.

Muss ich in München wohnen, um ein Zimmer in der Wohnungsbörse München zur Untermiete zu suchen? Bereich Frage Muss ich in München wohnen, um ein Zimmer in der Wohnungsbörse München zur Untermiete zu suchen? mit Klick erweitern Bereich Frage Muss ich in München wohnen, um ein Zimmer in der Wohnungsbörse München zur Untermiete zu suchen? mit Klick minimieren
Nein. Die Zimmersuche ist auch bei einem Wohnort außerhalb Münchens möglich. Es können jedoch nur Zimmer in München angeboten werden.

Was muss ich tun, wenn ich ein Zimmer an Studierende oder Auszubildende für Hilfe im Haushalt überlassen will? Bereich Frage Was muss ich tun, wenn ich ein Zimmer an Studierende oder Auszubildende für Hilfe im Haushalt überlassen will? mit Klick erweitern Bereich Frage Was muss ich tun, wenn ich ein Zimmer an Studierende oder Auszubildende für Hilfe im Haushalt überlassen will? mit Klick minimieren
Das vom Sozialreferat geförderte Angebot „Wohnen für Hilfe“ des Vereins BEINANDER e.V. berät und unterstützt Sie in diesem Fall. Informationen über "Wohnen für Hilfe" und die Kontaktdaten von BEINANDER e.V. finden sie hier.

Fragen rund um Ihr Konto

Prüfen Sie, ob die E-Mail mit dem Bestätigungslink im Spam-Ordner gelandet ist. Pro E-Mail-Adresse ist nur eine Registrierung möglich.

Passwort vergessen? Bereich Frage Passwort vergessen? mit Klick erweitern Bereich Frage Passwort vergessen? mit Klick minimieren
Klicken Sie auf diesen Link und geben Sie die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie sich registriert haben. Sie bekommen dann eine E-Mail mit weiteren Anweisungen.

Probleme beim Hochladen der Bilder? Bereich Frage Probleme beim Hochladen der Bilder? mit Klick erweitern Bereich Frage Probleme beim Hochladen der Bilder? mit Klick minimieren
Nur diese Dateiformate sind zugelassen: PNG, JPG, JPEG oder GIF.
Die maximale Bildgröße beträgt 10 MB.

Anzeige ändern, deaktivieren oder löschen? Bereich Frage Anzeige ändern, deaktivieren oder löschen? mit Klick erweitern Bereich Frage Anzeige ändern, deaktivieren oder löschen? mit Klick minimieren
Ihre Anzeige kann jederzeit bearbeitet, deaktiviert oder wieder aktiviert werden. Die Anzeige wird durch das Deaktivieren nicht gelöscht. Sie können nur das gesamte Konto löschen.

Konto löschen? Bereich Frage Konto löschen? mit Klick erweitern Bereich Frage Konto löschen? mit Klick minimieren
Nach der Anmeldung auf Konto klicken. Am Ende der Seite befindet sich der Button „Konto löschen“. Alternativ führt dieser Link direkt dorthin. Wenn sie sich zwölf Monate nicht anmelden, wird Ihr Konto automatisch gelöscht.

Wie bekomme ich einen Treffer? Bereich Frage Wie bekomme ich einen Treffer? mit Klick erweitern Bereich Frage Wie bekomme ich einen Treffer? mit Klick minimieren
Treffer werden angezeigt, wenn Angebot und Gesuch übereinstimmen. Sie werden über neue Treffer per E-Mail informiert, wenn Sie diese Benachrichtigungsfunktion ausgewählt haben.

Beim Wohnungstausch von Wohnungen der Münchner Wohnen (bis 31.12.2023 GWG und GEWOFAG) sowie bei Genossenschaften werden auch die jeweiligen Belegungsrichtlinien berücksichtigt.

Wie funktioniert die Merkliste? Bereich Frage Wie funktioniert die Merkliste? mit Klick erweitern Bereich Frage Wie funktioniert die Merkliste? mit Klick minimieren
Sie können Angebote und Gesuche auf Ihre Merkliste setzen, um die Übersicht zu behalten welche Angebote für Sie interessant sind. Gleichzeitig werden Sie zu Interessent*innen dieser Anzeigen bzw. Gesuche und erscheinen auf der Interessent*innenliste der Anbieter*innen bzw. der Suchenden.

Was bedeutet Interessent*innen? Bereich Frage Was bedeutet Interessent*innen? mit Klick erweitern Bereich Frage Was bedeutet Interessent*innen? mit Klick minimieren
Die Personen, die Ihre Wohnungstauschanzeige bzw. Ihr Angebot oder Gesuch für Untermiete beobachten und auf die Merkliste setzen, werden als Interessent*innen angezeigt.

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Sie können eine Anzeige blockieren, wenn Sie kein Interesse an dem Angebot oder Gesuch haben und nicht kontaktiert werden möchten. Sollten Sie die Anzeige später doch interessant finden, können Sie sie wieder von der Blockierliste entfernen.

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