Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen

Habe ich das Recht, meine Wohnung zu tauschen? Bereich Frage Habe ich das Recht, meine Wohnung zu tauschen? mit Klick erweitern Bereich Frage Habe ich das Recht, meine Wohnung zu tauschen? mit Klick minimieren
Nein. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Wohnungstausch in Deutschland. Die Entscheidung, ob Wohnungen getauscht werden können, liegt bei den Vermieter*innen. Informationen für Vermietende finden Sie hier.

Was kostet die Wohnungsbörse? Bereich Frage Was kostet die Wohnungsbörse? mit Klick erweitern Bereich Frage Was kostet die Wohnungsbörse? mit Klick minimieren
Die Teilnahme ist kostenfrei.

Bleibt die Miethöhe bei einem Wohnungstausch unverändert? Bereich Frage Bleibt die Miethöhe bei einem Wohnungstausch unverändert? mit Klick erweitern Bereich Frage Bleibt die Miethöhe bei einem Wohnungstausch unverändert? mit Klick minimieren
Bei jedem Wohnungstausch müssen neue Mietverträge abgeschlossen werden. Ob dabei die Kaltmiete unverändert bleibt, ist eine Entscheidung der jeweiligen Vermieter*innen. Die Regelungen für Wohnungen von GWG und GEWOFAG finden Sie hier.

Finde ich hier auch Wohnungen außerhalb Münchens? Bereich Frage Finde ich hier auch Wohnungen außerhalb Münchens? mit Klick erweitern Bereich Frage Finde ich hier auch Wohnungen außerhalb Münchens? mit Klick minimieren
Die Wohnungsbörse der Landeshauptstadt München ist auf das Stadtgebiet begrenzt. Eine Ausnahme gilt für die Mieter*innen von GWG und GEWOFAG in angrenzenden Gemeinden.

Kann ich alle angebotenen Wohnungen sehen? Bereich Frage Kann ich alle angebotenen Wohnungen sehen? mit Klick erweitern Bereich Frage Kann ich alle angebotenen Wohnungen sehen? mit Klick minimieren
Teilnehmer*innen des freien Wohnungsmarkts können alle Angebote einsehen. Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und bei den Wohnungsgenossenschaften gibt es Regelungen, wie viele Räume einem Haushalt zustehen und wann eine Wohnung überbelegt ist. Die Wohnungsbörse ist hier so programmiert, dass Sie nur die Wohnungen sehen können, die zu ihrer Haushaltsgröße passen.

Kann ich meine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) tauschen? Bereich Frage Kann ich meine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) tauschen? mit Klick erweitern Bereich Frage Kann ich meine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) tauschen? mit Klick minimieren
Nein. Aus rechtlichen Gründen dürfen in München geförderte Wohnungen nur über die Plattform SOWON vergeben werden. Alle Informationen zu Anträgen und zur Wohnungsvergabe finden Sie hier.

Wenn Sie als Mieter*in einer geförderten Wohnung und in eine um mindestens einen Raum kleinere Wohnung umziehen wollen, können Sie einen Antrag auf eine Umsetzung im öffentlichen Interesse stellen. Informationen finden Sie hier.

Wie werden die Wohnungen übergeben? Bereich Frage Wie werden die Wohnungen übergeben? mit Klick erweitern Bereich Frage Wie werden die Wohnungen übergeben? mit Klick minimieren
Beide Tauschpartner*innen müssen sich über den Zustand der Tauschwohnungen bei der Übergabe einig sein. Bei Fragen zu Schönheitsreparaturen können Sie sich auch an die Mietberatung wenden.

Werden die Kosten für meinen Umzug übernommen? Bereich Frage Werden die Kosten für meinen Umzug übernommen? mit Klick erweitern Bereich Frage Werden die Kosten für meinen Umzug übernommen? mit Klick minimieren
Die Umzugskosten müssen in der Regel von den Mieter*innen selbst getragen werden. Oft fallen die Kosten für den Umzug geringer aus, wenn beide Tauschpartner*innen gemeinsam ein Umzugsunternehmen beauftragen. Bitte besprechen Sie einen geplanten Wohnungstausch immer vorab mit ihrem Sozialbürgerhaus, wenn sie Bürgergeld beziehen.

Welche Regelungen gelten für Wohnungen von GWG und GEWOFAG? Bereich Frage Welche Regelungen gelten für Wohnungen von GWG und GEWOFAG? mit Klick erweitern Bereich Frage Welche Regelungen gelten für Wohnungen von GWG und GEWOFAG? mit Klick minimieren
Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWG und GEWOFAG gehen mit gutem Beispiel voran und ermöglichen den Wohnungstausch. Der Wohnungstausch ist nur über die Wohnungsbörse der Landeshauptstadt München möglich.

Alle freifinanzierten Wohnungen von GWG und GEWOFAG können getauscht werden. Die Finanzierungsart steht in Ihrem Mietvertag. Auch die Mieterzentren und Hausverwaltungen können hierzu Auskunft geben. Ein Tausch zwischen GWG und GEWOFAG ist möglich.

Diese Vorgaben müssen eingehalten werden:
Wohnräume
(Als Wohnraum gilt ein Raum ab einer Mindestgröße von zehn Quadratmetern)
maximalminimalmaximale Fläche
Eine Person2 Wohnräume1 Wohnraum60 Quadratmeter
Zwei Personen3 Wohnräume2 Wohnräume75 Quadratmeter
Drei Personen4 Wohnräume3 Wohnräume90 Quadratmeter
Vier Personen5 Wohnräume3 Wohnräume105 Quadratmeter
Ab fünf Personenein Raum pro Person und ein Raum4 Wohnräume

Die Kaltmieten bleiben unverändert
Bei einem Wohnungstausch bleiben die Kaltmieten unverändert. Es gilt: jede Wohnung behält ihren Preis.

Umzug aus gesundheitlichen Gründen:
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen umziehen müssen, können Sie sich in der Wohnungsbörse registrieren. Weil die Wohnungsbörse nur den Kontakt zwischen Mieter*innen herstellt, erhalten Tauschwünsche aus gesundheitlichen Gründen keine höhere Priorität.

Mit ärztlichen Attesten können Sie sich an Ihre Hausverwaltung oder Ihr Mieterzentrum wenden.

Fragen rund um Ihr Konto

Prüfen Sie, ob die E-Mail mit dem Bestätigungslink im Spam-Ordner gelandet ist. Pro E-Mail-Adresse ist nur eine Registrierung möglich.

Passwort vergessen? Bereich Frage Passwort vergessen? mit Klick erweitern Bereich Frage Passwort vergessen? mit Klick minimieren
Klicken Sie auf diesen Link und geben Sie die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie sich registriert haben. Sie bekommen dann eine E-Mail mit weiteren Anweisungen.

Probleme beim Hochladen der Bilder? Bereich Frage Probleme beim Hochladen der Bilder? mit Klick erweitern Bereich Frage Probleme beim Hochladen der Bilder? mit Klick minimieren
Nur diese Dateiformate sind zugelassen: PNG, JPG, JPEG oder GIF.
Die maximale Bildgröße beträgt 10 MB.

Anzeige ändern, deaktivieren oder löschen? Bereich Frage Anzeige ändern, deaktivieren oder löschen? mit Klick erweitern Bereich Frage Anzeige ändern, deaktivieren oder löschen? mit Klick minimieren
Ihre Anzeige kann jederzeit bearbeitet, deaktiviert oder wieder aktiviert werden. Die Anzeige wird durch das Deaktivieren nicht gelöscht. Sie können nur das gesamte Konto löschen.

Konto löschen? Bereich Frage Konto löschen? mit Klick erweitern Bereich Frage Konto löschen? mit Klick minimieren
Nach der Anmeldung auf Konto klicken. Am Ende der Seite befindet sich der Button „Konto löschen“. Alternativ führt dieser Link direkt dorthin. Wenn sie sich zwölf Monate nicht anmelden, wird Ihr Konto automatisch gelöscht.

Wie bekomme ich einen Treffer? Bereich Frage Wie bekomme ich einen Treffer? mit Klick erweitern Bereich Frage Wie bekomme ich einen Treffer? mit Klick minimieren
Treffer werden angezeigt, wenn Angebot und Gesuch übereinstimmen. Bei Wohnungen von GWG und Gewofag sowie bei Genossenschaften werden auch die jeweiligen Belegungsrichtlinien berücksichtigt. Sie werden über neue Treffer per E-Mail informiert, wenn Sie diese Benachrichtigungsfunktion ausgewählt haben.

Wie funktioniert die Merkliste? Bereich Frage Wie funktioniert die Merkliste? mit Klick erweitern Bereich Frage Wie funktioniert die Merkliste? mit Klick minimieren
Sie können Wohnungen auf Ihre Merkliste setzen, um die Übersicht zu behalten, welche Angebote für Sie interessant sind. Wenn Sie Wohnungen auf Ihre Merkliste setzen, werden Sie zu Interessenten dieser Anzeigen und erscheinen auf der Interessentenliste der Anbieter*innen.

Was bedeutet Interessenten? Bereich Frage Was bedeutet Interessenten? mit Klick erweitern Bereich Frage Was bedeutet Interessenten? mit Klick minimieren
Die Personen, die Ihre Anzeige beobachten und auf die Merkliste setzen, werden als Interessenten angezeigt.

Kein Interesse? Kein Kontakt gewünscht? Bereich Frage Kein Interesse? Kein Kontakt gewünscht? mit Klick erweitern Bereich Frage Kein Interesse? Kein Kontakt gewünscht? mit Klick minimieren
Sie können eine Anzeige blockieren, wenn Sie kein Interesse an dem Angebot haben und nicht kontaktiert werden möchten. Sollten Sie die Wohnung später doch interessant finden, können Sie sie wieder aus der Blockierliste nehmen.

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