INFORMATIONEN UND MELDUNGEN GEM. DER VERORDNUNG (EU) 2022/2065 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES VOM 19. OKTOBER 2022 (GESETZ ÜBER DIGITALE DIENSTE)
Als Hostingdiensteanbieter sind wir gemäß Artikel 16 Digital Service Act (nachfolgend: DSA genannt) dazu verpflichtet, Verfahren einzurichten, nach denen Personen oder Einrichtungen (nachfolgend „Nutzer“ genannt) uns das Vorhandensein von rechtswidrigen Inhalten die ihrer Meinung nach in der EU oder einem EU-Land rechtswidrig sind und auf unseren Systemen gespeichert sind, melden können.
Kontaktmöglichkeiten für Beschwerden und allgemeine Anliegen findest du hier: https://wohnungsboerse.muenchen.de/impressum
Angaben zu Beschränkungen für die Nutzung unserer Dienste gemäß Art. 14 DSA können unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnommen werden.
Als Auftragsverarbeiter sind wir nicht dazu befugt und nicht dazu verpflichtet, die von unseren Kunden an unsere Systeme übermittelten oder auf unseren Systemen gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
Bei Meldungen von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir die Meldungen von rechtswidrigen Inhalten von Nutzern im Regelfall zunächst unverzüglich an unsere Kunden weiterleiten. Wir werden unsere Kunden um unverzügliche Überprüfung, gegebenenfalls Löschung der gemeldeten rechtswidrigen Inhalte oder Abgabe einer Stellungnahme in Form einer Gegendarstellung, im Regelfall innerhalb einer Woche, bitten. Wir werden die Identität des meldenden Nutzers dabei nur dann unserem Kunden mitteilen, wenn diese zur Prüfung der gemeldeten Rechtsverletzung unbedingt notwendig ist. Sofern wir keine fristgemäße Stellungnahme unseres Kunden erhalten, werden wir die Inhalte automatisiert sperren und unseren Kunden über die Sperrung informieren, bis das Problem durch den Kunden behoben wurde oder durch unseren Kunden eine Stellungnahme/Gegendarstellung abgegeben wurde. Weist unser Kunde in der Stellungnahme/Gegendarstellung nach, dass die beanstandeten Inhalte nicht rechtswidrig sind, wird die Sperrung aufgehoben. In Ausnahmefällen können wir - je nach Sachverhalt – gemeldete Inhalte auch zunächst sperren und unsere Kunden anschließend zur Stellungnahme auffordern. Auch in diesem Fall bleiben die Inhalte gesperrt, bis das Problem durch den Kunden behoben wurde oder durch unseren Kunden eine Stellungnahme/Gegendarstellung abgegeben wurde. Auch in diesem Fall werden wir die Sperre aufheben, sofern unser Kunde nachweist, dass die gemeldeten Inhalte nicht rechtswidrig sind oder wir nach einer Stellungnahme / Gegendarstellung unseres Kunden zu diesem Ergebnis kommen. Meldungen von rechtswidrigen Inhalten, Reaktionen von Kunden und behördliche Anordnungen werden grundsätzlich von Menschen überprüft.
Werden Informationen gemeldet, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person oder von Personen darstellt, begangen wurde, begangen wird oder begangen werden könnte, so sperren wir den gemeldeten Inhalt zunächst, teilen die Sperrung unserem Kunden mit und informieren unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungs- oder Justizbehörden über den Verdacht und stellen den Behörden alle vorliegenden einschlägigen Informationen zur Verfügung.
Wir werden Nutzer über die von uns getroffenen Maßnahmen sowie über die möglichen Rechtsbehelfe (internes Überprüfungsverfahren, außergerichtliche Streitbeilegung, sonstige Rechtsmittel) gegen unsere Entscheidung informieren, auch dann, wenn wir ggf. nichts unternehmen, in diesem Fall werden wir die Entscheidung auch begründen.
Sofern Nutzer mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind, können sie sich über unsere Entscheidung beschweren. Um eine Beschwerde über unsere Entscheidung einzureichen, antworten Nutzer bitte auf die E-Mail, in der sie über unsere Entscheidung informiert wurden. Sofern möglich teilen Nutzer uns zusätzliche Aspekte mit oder stellen uns zusätzliche Informationen zur Verfügung. Wir werden unsere Entscheidung dann erneut bewerten und den Nutzer über die Beschwerdeentscheidung informieren.
Nutzer können sich auch an eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden. Außergerichtliche Streitbeilegungsstellen sind unabhängige Einrichtungen, die aufgrund ihrer Ressourcen und ihres Fachwissens in der Lage sind, die ihnen übermittelten Streitfälle objektiv und neutral zu prüfen. Jeder Mitgliedstaat muss außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Abwicklung von entsprechenden Streitfällen zertifizieren. Bisher wurden noch keine außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen zertifiziert. Sobald Informationen dazu verfügbar sind, werden wir diese Website aktualisieren.
Es bleibt Ihnen zudem unbenommen jederzeit zivilrechtliche und/oder strafrechtliche Schritte einzuleiten, Ansprüche vor Gericht geltend zu machen sowie die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde über den Vorfall zu informieren.
Das Formular zur Meldung von rechtswidrigen Inhalten auf unseren Systemen finden Sie nachfolgend. Bitte beachten Sie, dass wir für eine ordnungsgemäße Meldung die folgenden Angaben von Ihnen als Nutzer benötigen:
Sofern Sie Fragen zum vorstehenden Formular oder zu den anderen vorstehenden Punkten haben, können Sie sich auch gerne per E-Mail über die folgende Mailadresse an uns wenden: hilfe@wohnungsboerse-muenchen.info