Aktuell werden 1811 Wohnungen zum Tausch und 27 Zimmer zur Untermiete angeboten.

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Zu große Wohnung? Zu kleine Wohnung?

Suchen Sie eine bezahlbare Wohnung in der passenden Größe? In der Wohnungsbörse der Landeshauptstadt München finden Sie Mieter*innen, die ihre Wohnungen tauschen wollen.

So funktioniert es

01

Kostenfrei registrieren

02

Angebot und Gesuch einstellen

03

Tauschwohnung finden

04

Tauschwunsch und Tauschkonditionen mit der*dem Vermieter*in abstimmen

05

Neuen Mietvertrag abschließen und umziehen

Das Konzept der Wohnungsbörse der Landeshauptstadt München finden sie hier.

Zimmer frei? Zimmer gesucht?

Sie wollen ein Zimmer in Ihrer Wohnung vermieten oder suchen ein Zimmer zur Untermiete? In der Wohnungsbörse können Sie private Angebote und Gesuche veröffentlichen.

Häufig gestellte Fragen

Habe ich das Recht, meine Wohnung zu tauschen?
Nein. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Wohnungstausch in Deutschland. Die Entscheidung, ob Wohnungen getauscht werden können, liegt bei den Vermieter*innen. Informationen für Vermietende finden Sie hier.
Was kostet die Wohnungsbörse?
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Bleibt die Miethöhe bei einem Wohnungstausch unverändert?
Bei jedem Wohnungstausch müssen neue Mietverträge abgeschlossen werden. Ob dabei die Kaltmiete unverändert bleibt, ist eine Entscheidung der jeweiligen Vermieter*innen. Die Regelungen für Wohnungen der Münchner Wohnen GmbH (bis 31.12.2023 GWG und GEWOFAG) finden Sie hier.
Welche Regelungen gelten für Wohnungen der Münchner Wohnen?
Die städtische Wohnungsbaugesellschaft Münchner Wohnen geht mit gutem Beispiel voran und ermöglicht den Wohnungstausch. Der Wohnungstausch ist nur über die Wohnungsbörse der Landeshauptstadt München möglich.

Alle freifinanzierten Wohnungen von Münchner Wohnen können getauscht werden. Die Finanzierungsart steht in Ihrem Mietvertrag. Auch die Hausverwaltungen können hierzu Auskunft geben.

Diese Vorgaben müssen eingehalten werden:
Tauschregeln Wohnräume
(als Wohnraum gilt z.B. Wohnzimmer und Schlafzimmer und Küche ab 18 m². Küche unter 18 m², Bad und Abstellkammer gehören nicht dazu)
minimal maximal
Eine Person 1 Wohnraum 2 Wohnräume
Zwei Personen 1 Wohnräume 3 Wohnräume
Drei Personen 2 Wohnräume 4 Wohnräume
Vier Personen 3 Wohnräume 5 Wohnräume
Ab fünf Personen 3 Wohnräume
(Personenzahl - 2)
ein Raum pro Person + ein Raum

Ein Tausch von gleich großen Wohnungen bei Münchner Wohnen ist in der Regel nur aus gesundheitlichen Gründen möglich. Jede Anfrage wird im Einzelfall geprüft.

Kaltmiete – Mitnahme der Quadratmetergrundmiete bei Verkleinerung:
Wenn Sie in eine kleinere Wohnung umziehen möchten (mindestens 1 Wohnraum weniger), können Sie ihre bisherige m²-Miete mitnehmen. Ihre neue Miete wird auf dieser Grundlage berechnet.

Wenn Sie in eine gleich große Wohnung (gleiche Anzahl der Wohnräume) umziehen möchten, behalten beide Wohnungen ihre Mietpreise.

Wenn Sie in eine größere Wohnung umziehen möchten (mindestens 1 Wohnraum mehr) erhalten Sie eine neue Miete, wie bei einer Neuvermietung. Dies entspricht bei freifinanzierten Wohnungen der Münchner Wohnen der Mietspiegelmiete.

Bitte informieren Sie sich bezüglich der neuen Miete bei Ihrer Hausverwaltung.

Umzug aus gesundheitlichen Gründen:
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen umziehen müssen, können Sie sich in der Wohnungsbörse registrieren. Weil die Wohnungsbörse nur den Kontakt zwischen Mieter*innen herstellt, erhalten Tauschwünsche aus gesundheitlichen Gründen keine höhere Priorität.

Mit ärztlichen Attesten können Sie sich an Ihre Hausverwaltung wenden.

Umsetzung im öffentlichen Interesse:
Um die Möglichkeit der Wohnraumoptimierung vollständig ausschöpfen zu können, werden Mieter*innen der Münchner Wohnen mit Verkleinerungswunsch, die innerhalb von sechs Monaten keine*n Tauschpartner*in auf der Wohnungsbörse gefunden haben, gezielt über die sogenannte Umsetzung im öffentlichen Interesse informiert. Dazu nimmt die Münchner Wohnen Kontakt mit den betroffenen Mieter*innen auf. Siehe dazu auch die Datenschutzerklärung sowie die Einwilligungserklärung.
Kann ich meine geförderte Wohnung ("Sozialwohnung") untervermieten?
Wenn Sie eine geförderte Wohnung zur Hälfte oder weniger als die Hälfte der Wohnfläche untervermieten wollen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer Vermieter*in. Außerdem müssen Sie die geplante Untervermietung dem Amt für Wohnen und Migration mitteilen.

Wenn Sie eine geförderte Wohnung ganz oder mit mehr als der Hälfte der Wohnfläche untervermieten wollen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer Vermieter*in und zusätzlich eine Genehmigung des Amtes für Wohnen und Migration.

Sie haben noch Fragen oder möchten eine Untervermietung mitteilen bzw. beantragen (Genehmigung)? Wenden Sie sich dazu bitte direkt an die Arbeitsgruppe Wohnraumüberwachung (wrue.soz@muenchen.de)