Aktuell werden 2016 Wohnungen zum Tausch und 8 Zimmer zur Untermiete angeboten.

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Zu große Wohnung? Zu kleine Wohnung?

Suchen Sie eine bezahlbare Wohnung in der passenden Größe? In der Wohnungsbörse der Landeshauptstadt München finden Sie Mieter*innen, die ihre Wohnungen tauschen wollen.

So funktioniert es

01

Kostenfrei registrieren

02

Angebot und Gesuch einstellen

03

Tauschwohnung finden

04

Tauschwunsch und Tauschkonditionen mit der*dem Vermieter*in abstimmen

05

Neuen Mietvertrag abschließen und umziehen

Das Konzept der Wohnungsbörse der Landeshauptstadt München finden sie hier.

Zimmer frei? Zimmer gesucht?

Sie wollen ein Zimmer in Ihrer Wohnung vermieten oder suchen ein Zimmer zur Untermiete? In der Wohnungsbörse können Sie private Angebote und Gesuche veröffentlichen.

Häufig gestellte Fragen

Habe ich das Recht, meine Wohnung zu tauschen?
Nein. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Wohnungstausch in Deutschland. Die Entscheidung, ob Wohnungen getauscht werden können, liegt bei den Vermieter*innen. Informationen für Vermietende finden Sie hier.
Was kostet die Wohnungsbörse?
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Bleibt die Miethöhe bei einem Wohnungstausch unverändert?
Bei jedem Wohnungstausch müssen neue Mietverträge abgeschlossen werden. Ob dabei die Kaltmiete unverändert bleibt, ist eine Entscheidung der jeweiligen Vermieter*innen. Die Regelungen für Wohnungen von Münchner Wohnen (bis 31.12.2023 GWG und GEWOFAG) finden Sie hier.
Welche Regelungen gelten für Wohnungen von Münchner Wohnen (bis 31.12.2023 GWG und GEWOFAG)?
Die städtische Wohnungsbaugesellschaft Münchner Wohnen geht mit gutem Beispiel voran und ermöglicht den Wohnungstausch. Der Wohnungstausch ist nur über die Wohnungsbörse der Landeshauptstadt München möglich.

Alle freifinanzierten Wohnungen von Münchner Wohnen können getauscht werden. Die Finanzierungsart steht in Ihrem Mietvertag. Auch die Hausverwaltungen können hierzu Auskunft geben.

Diese Vorgaben müssen eingehalten werden:
Wohnräume
(Als Wohnraum gilt ein Raum ab einer Mindestgröße von zehn Quadratmetern)
maximalminimalmaximale Fläche
Eine Person2 Wohnräume1 Wohnraum60 m²
Zwei Personen3 Wohnräume2 Wohnräume75 m²
Drei Personen4 Wohnräume3 Wohnräume90 m²
Vier Personen5 Wohnräume3 Wohnräume105 m²
Ab fünf Personenein Raum pro Person + ein Raum4 Wohnräume

Die Kaltmieten bleiben unverändert
Bei einem Wohnungstausch bleiben die Kaltmieten unverändert. Es gilt: jede Wohnung behält ihren Preis.

Umzug aus gesundheitlichen Gründen:
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen umziehen müssen, können Sie sich in der Wohnungsbörse registrieren. Weil die Wohnungsbörse nur den Kontakt zwischen Mieter*innen herstellt, erhalten Tauschwünsche aus gesundheitlichen Gründen keine höhere Priorität.

Mit ärztlichen Attesten können Sie sich an Ihre Hausverwaltung wenden.
Kann ich meine geförderte Wohnung ("Sozialwohnung") untervermieten?
Wenn eine geförderte Wohnung zur Hälfte oder weniger als zur Hälfte der Wohnfläche untervermietet werden soll, muss die Untervermietung dem Amt für Wohnen und Migration angezeigt werden.

Voraussetzungen für die Untervermietung:
  • Die berechtige Person bewohnt die Wohnung weiterhin selbst.
  • Die Zustimmung des Vermieters liegt vor.
  • Mietpreis: Die für die Gesamtwohnung höchstzulässige Miete pro Quadratmeter Wohnfläche darf in Bezug auf die untervermietete Fläche nicht überschritten werden.
Wenn eine geförderte Wohnung ganz oder mit mehr als der Hälfte der Wohnfläche untervermietet werden soll, wird neben der Zustimmung des Vermieters auch eine Genehmigung des Amtes für Wohnen und Migration benötigt.

Bitte wenden Sie sich bezüglich einer Anzeige oder Genehmigung einer Untervermietung direkt an die hierfür zuständige Arbeitsgruppe Wohnraumüberwachung im Amt für Wohnen und Migration, zu erreichen unter der E-Mail-Adresse wrue.soz@muenchen.de.